[Translate to en:] Die vereinbarten Miettarife gelten immer nur für aufeinander folgende Tage. Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen, zB. Ausfall von Beförderungsanlagen befreien nicht von der Bezahlung des gesamten Miettarifs – eine Rückerstattung wird ausdrücklich ausgeschlossen!
Bei Verletzung oder Krankheit des Mietenden während der Mietzeit gilt bei Vorlage eines ärztlichen Berichtes folgende Regelung:
1. sofortige Rückgabe der Mietgeräte
2. keine Berechnung des Miettarifes ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Berichtes
3. Gutschrift bzw. Geldrückgabe ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Berichtes für die restlichen bereits bezahlten Miettage.
Bei Nichtvorlage eines ärztlichen Berichtes im Verletzungs- bzw. Krankheitsfall wird der volle Miettarif berechnet.
Die Weitergabe der Mietgeräte an andere Personen ist untersagt.
Vermietungen nach 15:00 Uhr werden erst ab dem darauf folgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe der Mietgeräte vor 10:00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.
Für Unfälle aller Art mit dem Mietgerät wird keine Haftung für Personen- oder Sachschäden übernommen. Wird das Mietgerät nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, so sind pro angefangenen Tag € 50,-- verschuldensunabhängig zu bezahlen.
Wird das Mietgerät überhaupt nicht zurückgegeben, weil es beispielsweise verloren ging oder gestohlen wurde, so hat der Mieter dem Vermieter jenen Wert zu ersetzen, den der Mietgegenstand zum Zeitpunkt der Übernahme hatte und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Durch Zahlung der Schutzgebühr entfallen die Kosten für die Wiederbeschaffung des Materials, nicht aber die Pflicht bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Die Reservierung von Material ist nur ab einer Mietzeit länger als 5 Tage möglich.
Gerichtsstand ist Reutte/Tirol
Lermoos, Dezember 2007